Wahlgräber

Ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben und nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Die Lage kann frei gewählt werden. Außerdem kann entschieden werden, ob ein Grabmal errichtet werden soll oder nicht. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Man kann dort Erdbeisetzungen oder Urnenbeisetzungen durchführen.
Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren bei Särgen und Urnen und gleichzeitiger Verlängerung des Nutzungsrechtes können weitere Särge und Urnen beigesetzt werden.

Wahlgräber in Rasenlage

Die Grabbeete haben als Kernmaß eine Tiefe von 100 cm und werden grundsätzlich durch die Friedhofsverwaltung in Form eines flachen Grabhügels erstellt. Als Abstand zwischen den einzelnen Grabbeeten verbleiben jeweils ca. 20 cm Platz für die friedhofseigene Bepflanzung. Diese Pflanzung soll den Beginn bzw. das Ende der Grabstätte kennzeichnen.

Jedes Grabbeet ist mit einer Einfassung aus flach bleibenden Stauden oder Gehölzen zu versehen. Zwischen der Einfassung und der Rasenanlage sollte ein ca. fünf Zentimeter breiter Streifen ohne Bewuchs bleiben. Das Pflanzen von Bäumen und großwüchsigen Sträuchern ist nicht gestattet. Um ein ausgewogenes Gesamtbild zu erzielen, sollen auch raumbildende Pflanzen, also niedrige und halbhohe Gehölze und/oder Stauden gepflanzt werden.

Wahlgräber mit bodendeckender Bepflanzung

Diese Grabstätten müssen eine die gesamte Fläche bedeckende Bepflanzung erhalten. Das heißt, in der Regel sind bodendeckende Stauden oder Gehölze zu verwenden.

Um ein ausgewogenes Gesamtbild zu erzielen, sollen auch raumbildende Pflanzen, also niedrige und halb hohe Gehölze bzw. Stauden gepflanzt werden. Die Fläche für Saisonbepflanzung sollte nicht zu groß gewählt werden. So sollte die Fläche ca. 50-60% bodendeckende Pflanzen 30-40% raumbildende Stauden/Gehölze und 10-20% jahreszeitliche Bepflanzung enthalten.

Das Pflanzen von Bäumen und großwüchsigen Sträuchern sowie das Setzen einzelner Gehölze oder Stauden ohne Verwendung von Bodendeckern ist nicht zulässig.

Urnenwahlgräber

In einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Ruhefrist ist möglich. Es kann als Familiengrabstätte dienen.
Die Grabbeete haben als Kernmaß eine Tiefe von 80 cm und werden grundsätzlich durch die Friedhofsverwaltung in Form eines flachen Grabhügels erstellt. Als Abstand zwischen den einzelnen Grabbeeten verbleiben jeweils ca. 20 cm Platz für die friedhofseigene Bepflanzung. Diese Pflanzung soll den Beginn bzw. das Ende der Grabstätte kennzeichnen. Jedes Grabbeet ist mit einer Einfassung aus flachbleibenden Stauden oder Gehölzen zu versehen. Zwischen der Einfassung und der Rasenanlage sollte ein ca. fünf Zentimeter breiter Streifen ohne Bewuchs bleiben. Das Pflanzen von Bäumen und großwüchsigen Sträuchern ist nicht gestattet. Um ein ausgewogenes Gesamtbild zu erzielen, sollen auch raumbildende Pflanzen, also niedrige und halbhohe Gehölze und/oder Stauden gepflanzt werden.

Urnenwahlgräber in besonderer Lage

In Ergänzung zu den grundsätzlichen Bestimmungen der Friedhofssatzung werden für diese Grabstätten besondere Gestaltungsrichtlinien festgelegt.
Zur Sicherung und Wahrung eines einheitlichen Erscheinungsbildes werden die Erstanlagen auf Kosten der Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Jede wesentliche, spätere Veränderung der Bepflanzung ist mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
Die für diese Grabstätten erhobene Umlandpflegegebühr deckt die Kosten für die regelmäßige Grundpflege des gesamten Grabfeldes ab.
Die Grabstätten müssen eine die gesamte Fläche bedeckende Bepflanzung, bestehend aus bodendeckenden Stauden oder Gehölzen, erhalten. Um ein ausgewogenes Gesamtbild zu erzielen, sollten niedrige und halbhohe Stauden/Gehölze als raumbildende Elemente gepflanzt werden. Die Fläche für die jahreszeitliche Bepflanzung beträgt zwischen 10% -20%.