Gemeinschaftsgräber

Alternativen zu anonymen Beisetzungen

Viele Menschen machen sich schon zu Lebzeiten Gedanken, wie sie einmal bestattet werden möchten. Dabei fällt oft der Begriff „anonym“.  Manche haben keine Angehörigen mehr, auch die Kosten für die Bestattung spielen eine immer größere Rolle, aber der häufigste Grund für die Entscheidung sich anonym beisetzen zu lassen ist, dass man nach seinem Tod niemanden zur Last fallen möchte.

Anonym bedeutet, die Beisetzung findet oft ohne Angehörige statt, der genaue Bestattungsort ist den Angehörigen dann nicht bekannt und eine Namensnennung am Grab ist nicht möglich.

Fällt die Auswahl auf eine anonyme Bestattung, wird den Angehörigen oftmals erst nachher bewusst, das diese Form der Bestattung finanziell günstig ist, aber den Hinterbliebenen die Möglichkeit nimmt, ihre Trauer zu bewältigen. –  Der Anlaufpunkt fehlt. – Menschen brauchen einen Ort,  um innezuhalten, um loszulassen, um sich zu erinnern, um sich zu verabschieden und um ihre Trauer zuzulassen.

Hierzu bietet der Friedhof Ahrensburg alternative Bestattungsformen an: Gemeinschaftsgräber mit und ohne Namensnennung, Urnenreihengräber (siehe Reihengräber) und Urnengräber in besonderer Lage (siehe Wahlgräber).  Bei all diesen Grabstätten können die Angehörigen an der Bestattung teilnehmen, eine Inschrift mit dem Namen des Verstorbenen ist bei bestimmten Varianten möglich und die Unterhaltung übernimmt die Friedhofsverwaltung.

Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Möglichkeiten vor.

 

Urnengemeinschafts- / Partnerschaftsgräber mit Namensnennung

In diesen Grabstätten können sowohl Einzelpersonen als auch Lebenspartnerschaften (Eheleute, Lebensgemeinschaften) beigesetzt werden. Als Namensnennung wird eine hochwertige Bronzetafel, die individuell gestaltet werden kann, an die Stelen (siehe unteres Bild) angebracht.

Im Fall einer Partnerschaftsbestattung ist es zwingend, dass im Fall der zweiten Beisetzung die Nutzungszeit für die erste Beisetzung entsprechend verlängert wird. Die Reservierung des zweiten Begräbnisplatzes ist bis zu dessen Belegung kostenlos.

Die Kosten für Grabmal und Namenszug werden von der Friedhofsverwaltung nach der Antragstellung erhoben. Bei Partnerschaftsbestattungen fällt diese Gebühr für beide Begräbnisstellen an.

Die flächendeckende Bepflanzung der Gräber und deren Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Eine Grabpflege durch die Angehörigen entfällt somit.

Es ist nicht gestattet an der Bepflanzung Änderungen oder Ergänzungen jeglicher Art vorzunehmen. Für den Grab- und Vasenschmuck werden entsprechende Flächen in die Bepflanzung der Grabstätten integriert.

 

 

Urnengemeinschaftsgräber im Kieferngarten

Diese Grabstätten sind für die Beisetzung von Einzelpersonen vorgesehen. Die einzelnen Begräbnisplätze werden der Reihe nach vergeben und von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Es erfolgt keine Namensnennung. Eine Wahlmöglichkeit oder Reservierung eines bestimmten Begräbnisplatzes ist nicht möglich. Gleiches gilt für die Verlängerung der Nutzungszeit von 20 Jahren.

Die Grabstätten liegen inmitten einer jungen Kiefernanpflanzung, die durch zusätzliche Pflanzung von Stauden und Farnen ergänzt wird.

Die flächendeckende Bepflanzung der Gräber und deren Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Eine Grabpflege durch die Angehörigen entfällt somit.

Es ist nicht gestattet an der Bepflanzung Änderungen oder Ergänzungen jeglicher Art vorzunehmen. Für den Grab- und Vasenschmuck werden entsprechende Flächen in die Bepflanzung der Grabstätten integriert.

Jeder Urnenstandort wird mit einer Staude oder einem Gras bepflanzt und erhält so seine „persönliche Kennzeichnung“.

 

Urnengemeinschaftsgräber ohne Namensnennung

Diese Grabstätten sind für die Beisetzung von Einzelpersonen vorgesehen. Die einzelnen Begräbnisplätze werden der Reihe nach vergeben und von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Eine Wahlmöglichkeit oder Reservierung eines bestimmten Begräbnisplatzes ist nicht möglich. Gleiches gilt für die Verlängerung der Nutzungszeit von 20 Jahren.

Auf jeder Grabstätte wird ein Grabmal errichtet oder eine Symbolpflanze gesetzt. Das Grabmal bzw. die Symbolpflanze soll die Gemeinschaftlichkeit der menschlichen Gesellschaft über den Tod hinaus symbolisieren. Eine Namensnennung ist nicht möglich.

Die flächendeckende Bepflanzung der Gräber und deren Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Eine Grabpflege durch die Angehörigen entfällt somit.

Es ist nicht gestattet an der Bepflanzung Änderungen oder Ergänzungen jeglicher Art vorzunehmen. Für den Grab- und Vasenschmuck werden entsprechende Flächen in die Bepflanzung der Grabstätten integriert.

Jeder Urnenstandort wird mit einer Staude oder einem Gras bepflanzt und erhält so seine „persönliche Kennzeichnung“.

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