Reihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, die erst im Todesfall vergeben werden. Sie werden der Reihe nach belegt und können somit nicht ausgewählt werden.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes besteht keine Möglichkeit auf Verlängerung und sie werden eingeebnet.
Das wesentliche Merkmal der Erd- und Urnenreihengrabanlagen ist der einheitliche und harmonische Gesamteindruck. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Eine Wahlmöglichkeit oder Reservierung eines bestimmten Begräbnisplatzes ist nicht möglich. Gleiches gilt für die Verlängerung der Nutzungszeit von 20 Jahren.
Erdreihengräber
In jeder Erdreihengrabstätte kann nur ein Sarg beigesetzt werden. In Ausnahmefällen kann zusätzlich ein Kindersarg bis zu einer Länge von 100 cm beigesetzt werden, soweit hierdurch die Ruhezeit nicht überschritten wird.
Urnenreihengräber
In jeder Urnenreihengrabstätte kann nur eine Urne beigesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind vorgegebene Grabreihen, in denen auch Partnerschaftsgräber möglich sind. Hier ist es zwingend, dass im Fall der zweiten Beisetzung die Nutzungszeit für die erste Beisetzung entsprechend verlängert werden muss. Die Reservierung des zweiten Begräbnisplatzes ist bis zu dessen Belegung kostenlos.
Anonyme Erd- und Urnenreihengräber
Die Gräber werden der Reihe nach vergeben, es besteht keine Auswahlmöglichkeit eines bestimmten Platzes.
Die Teilnahme bei der Beisetzung und somit die Auskunft über den genauen Bestattungsort sind möglich, es sei denn, der Verstorbene hat dies ausdrücklich nicht gewünscht.
Anonyme Urnenbeisetzung sind nur noch in Ausnahmefällen möglich und zwar dann, wenn der Partner schon dort beigesetzt wurde. Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit einer Beisetzung im Kieferngarten oder in einem Urnengemeinschaftsgrab.